Antworten auf die wichtigsten Fragen

Hier bieten wir Ihnen eine Auswahl an wichtigen und interessanten Informationen rund um stationäre Mutter-/ bzw. Vater-Kind-Kurmaßnahmen.


Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur bietet Ihnen Entlastung vom häuslichen Alltag und Stärkung ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit. Dabei steht immer die Mutter/ der Vater im Vordergrund.
Die individuellen Therapiekonzepte berücksichtigen zusätzlich Ihr Verhältnis zu Ihrem Kind. Ihre Kinder (bis 14 Jahre) können Sie begleiten und werden bei eigener Indikation mitbehandelt. Für Kinder mit Behinderungen gelten keine Altersgrenzen.
Zum Kurbeginn wird gemeinsam mit jeder Mutter/jedem Vater ein individueller Therapieplan erstellt, der verschiedene Elemente und Maßnahmen enthält:

  1. medizinische Behandlungen
  2. physiotherapeutische Elemente, wie Krankengymnastik, Sportangebote, Massagen
  3. psychosoziale Maßnahmen, wie Einzel- und Gruppengespräche
  4. Mutter-/Vater-Kind-Interaktion, wie gemeinsame Bewegungsangebote, Spielen, Basteln, Ausflüge


Alle Frauen und Männer, die Kinder erziehen bzw. erzogen haben, können mit ihren Kindern laut §§ 24 und 41 SGB V eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arzt die Notwendigkeit der Kurmaßnahme attestiert.
Anerkannte elterntypische, krankheitsverursachende Faktoren sind u. a. ständiger Zeitdruck, Unruhe, Schlafstörungen und Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie. Eltern leiden häufig z. B. unter Allergien, Rückenproblemen oder Migräne.


Sie sollten zur Beantragung einer Mutter-/Vater-Kind-Kur eine Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände kontaktieren. Ein Verzeichnis darüber finden Sie auf der Homepage des Müttergenesungswerkes.
Im Rahmen eines Gespräches mit Ihrer Kurberaterin oder Ihrem Kurberater erhalten Sie alle Informationen bzgl. der Beantragung der Maßnahme, dem Inhalt und Ablauf der Kur sowie die notwendigen Formulare und sachkundige Unterstützung beim Ausfüllen.
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit und stellt eine medizinische Verordnung für Sie und der Kinderarzt ein Attest für Ihr Kind/Ihre Kinder aus.
Im weiteren Verlauf unterstützt Sie die Kurberatungsstelle bei der Antragsabwicklung mit Ihrer Krankenkasse, sucht mit Ihnen gemeinsam die geeignete Kurklinik aus und hilft bei der Kurvorbereitung. Sollte aufgrund einer Kurablehnung ein Widerspruch notwendig werden, so steht Ihnen die Kurberatungsstelle kompetent zur Seite.


Sie werden kompetent und individuell beraten – die Leistung ist für Sie kostenlos.


Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Kur (Unterbringung, Verpflegung und Behandlungen). Im Auftrag der Krankenkasse erhebt die Klinik die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Tag (d. h. 220,- € für drei Wochen bzw. 22 Kalendertage) vorab durch Überweisung bzw. direkt vor Ort im Rahmen der Anreise.
Bei Befreiung von der Zuzahlung entfällt der gesetzliche Eigenanteil. Kinder (unter 18 Jahren) sind zuzahlungsfrei.


Bitte sprechen Sie Ihre Kurberaterin/Ihren Kurberater vor Kurbeginn an, falls sich Engpässe bei der Finanzierung Ihres Eigenanteils ergeben.
Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich abhängig von einer max. Belastungsgrenze bezogen auf das jährliche Familienbruttoeinkommen von den Zuzahlungen befreien zu lassen (hierzu stellen Sie Befreiungsantrag bei Ihrer Krankenkasse). Zum anderen kann Ihnen möglicherweise mit Spendenmitteln des Müttergenesungswerkes geholfen werden, sollten die anfallenden Kosten der Kurmaßnahme finanzielle Probleme bereiten. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit besteht ggf. Aussicht auf Unterstützung durch Spendenmittel (z. B. für die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung oder notwendige Ausrüstung, wie Kleidung oder Gummistiefel).


Abhängig vom Abrechnungsverfahren der jeweiligen Krankenkasse erfolgt in der Regel eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Ende der Kurmaßnahme. Weitere Details erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.


Eine Kurmaßnahme dauert in der Regel drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit ggf. verlängert werden, indem durch die Klinik ein Verlängerungsantrag beim medizinischen Dienst der Krankenkassen gestellt wird.


Während Ihrer Kur haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und Freistellung durch den Arbeitgeber. Kinder werden für die Zeit der Kurmaßnahme durch die Schule vom Unterricht beurlaubt.


Für welchen Zeitpunkt eine Kur bewilligt wird, hängt immer von der Kostenzusage Ihrer Krankenkasse ab. Erschöpfte oder kranke Mütter/Väter, die eine Kur in den Schulferien anstreben, sollten sich daher rechtzeitig – d. h. mehrere Monate vor dem angestrebten Zeitraum – an eine Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk (MGW) wenden und den Terminwunsch besprechen. Sie profitieren von kompetenten Kurberater*innen, die Ihnen kostenlos bei der Beantragung und der Klinikwahl helfen.


Viele Mütter bzw. Väter wünschen sich für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur einen Termin in den Schulferien, aus Sorge, ihr Kind könnte zu viel vom Unterricht versäumen und den Stoff nur mühsam nachholen. Doch die Schulpflicht eines Kindes ist kein Hindernis für die Kurmaßnahme, denn viele anerkannte Einrichtungen des MGW bieten während der 3-wöchigen Maßnahme in unterschiedlichen Formen schulische Betreuung bzw. Hausaufgabenbetreuung für die Kinder an. Die Konzepte für den schulbegleitenden Unterricht bzw. die Hausaufgabenbetreuung in den vom MGW anerkannten Kliniken sind sehr unterschiedlich. Hier kann Ihnen Ihre Kurberatungsstelle die unterschiedlichen Formen aufzeigen und diese mit Ihnen besprechen.


Märchenhaft verschneite Landschaften, die zu Schneeballschlachten, Skilaufen und Rodeln einladen. Raureif legt sich auf die Landschaften, zugefrorene Seen und Meere verzaubern den Betrachter. Nicht nur die Ruhe in der Natur ist das Besondere an dieser Jahreszeit. Denn die besonders reine, allergenarme Luft ist durch den Temperaturunterschied, die Luftfeuchtigkeit und die jahreszeitlich bedingten Stürme ein wichtiges Heilungselement für Mütter, Väter und Kinder.


Ihre Krankenkasse entscheidet innerhalb von drei Wochen – bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen – über Ihren Antrag. Fehlt eine Begründung dafür, dass es länger dauert, so gilt dies laut Patientenrechtegesetz automatisch als Genehmigung.


Zunächst erhalten Sie die Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse. Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber oder der Schule stellt die Klinik im Vorfeld eine Terminbestätigung, bei Anreise eine Aufnahmemitteilung und am Abreisetag mit der Entlassungsanzeige eine Aufenthaltsbestätigung aus.


Erwerbstätigen Eltern darf für eine Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahme kein Urlaub angerechnet werden.


Die Kurberatungsstelle reserviert unverbindlich zu Beginn des Antragsverfahrens einen Kurplatz/-termin in der ausgewählten Einrichtung. Nach rechtzeitigem Vorliegen der Zusage Ihrer Krankenkasse und noch vorhandener freier Kapazitäten wird dieser vorreservierte Platz in der Regel als Festplatz von der Kureinrichtung bestätigt.


Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen können erst wieder nach Ablauf von 4 Jahren geleistet werden (§ 23 Abs. 5 SGB V). Medizinisch begründete Ausnahmefälle sind möglich.


Seit über 50 Jahren engagiert sich die Arbeiterwohlfahrt für die gesundheitliche Arbeit mit Frauen und ist eines der Gründungsmitglieder des Müttergenesungswerkes. Als solches ist sie Träger sowohl von Beratungsstellen als auch von Kurkliniken für Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Unser Leitbild spiegelt unser besonderes Profil wider und gibt uns Orientierung. Gemeinsam verpflichten wir uns, die Werte unseres Leitbildes in unserer täglichen Arbeit zu leben. Wir sind Teil der Arbeiterwohlfahrt, stehen somit aktiv zu den verbandlichen Leitsätzen und bekennen uns zu den Werten: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.


Zusätzlich zu den gesetzlich verankerten Anforderungen an Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter verpflichten sich die Einrichtungen im Verbund des Müttergenesungswerkes zu weiteren Qualitätskriterien, die wichtigsten sind:

• Ganzheitlichkeit
• Mütterspezifik
• feste Kurgruppe als therapeutisches Mittel
• Mutter-/Vater-Kind-Interaktion
• qualifizierte Kinderbetreuung
• individueller Therapieplan auf Basis der gesundheitlichen und persönlichen Situation
• Kurmaßnahmen mit einem therapeutischen Schwerpunkt


Profitieren Sie von dem fundierten Wissen unserer AWO-Kurberatungsstellen über die einzelnen Kliniken. Ein vorhandener Klinikwunsch sollte in dem Kurantrag genannt und begründet werden. Wir unterstützen Sie in Ihrem Wunsch- und Wahlrecht bezogen auf eine passende Kureinrichtung.
Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, zum Beispiel:

• Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
• Indikationen laut medizinische Verordnung für Mutter/Vater und  Attest/e Kind/Kinder
• persönliche Lebenssituation mit allen Erfordernissen aus medizinischer Sicht
• Therapieangebote/fachliche Ausrichtung/Schwerpunktmaßnahmen der Klinik
• Ausrichtung der Kinder- und Jugendbetreuung
• räumliche Ausstattung
• Lage/klimatische Bedingungen
• religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse
• Kostenzusage der Krankenkasse


Selbstverständlich können Sie sich als Privatversicherte*r ebenfalls an unsere Beratungsstelle wenden, um alle Informationen und Formulare (u. a. Atteste) zu erhalten. Für Privatversicherte, die auch beihilfeberechtigt sind, gilt nachstehend genannte Vorgehensweise:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle nach der Vorgehensweise im Hinblick auf die amtsärztliche Begutachtung und der Vereinbarung eines Termins zur amtsärztlichen Begutachtung. Die von der Beratungsstelle ausgehändigten Atteste müssen Sie zur Begutachtung beim amtsärztlichen Dienst vorlegen. Nach Wahrnehmung dieses Termins wird Ihnen i. d. R. die Entscheidung sofort mitgeteilt. Die Bewilligung der Maßnahme hat eine Gültigkeit von vier Monaten, d. h. Sie müssen die Maßnahme innerhalb von vier Monaten antreten. Die anteilige Übernahme der Kosten (Aufteilung zwischen Privatversicherung und Beihilfe) wird gemäß Ihrer Vereinbarung vorgenommen.
Wir haben für unsere Kureinrichtungen Versorgungsverträge einschließlich Vergütungsvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zu Pauschaltagessätzen, die i. d. R. auch von den Beihilfestellen anerkannt werden. Diese pauschalen Tagessätze beinhalten Unterkunft, Vollverpflegung, medizinische und physiotherapeutische Betreuung und Behandlung sowie Kinderbetreuung. Sie erhalten am Ende der Kurmaßnahme die Rechnung auf Grundlage des pauschalen Pflegesatzes, die Sie mit einem zweiwöchigen Zahlungsziel begleichen müssen. Unsere Kureinrichtungen erstellen vor Kurbeginn eine Rechnung über eine 50%-ige Vorauszahlung der Kurkosten. Diese Kosten können auch bereits vor der Kur bei der Beihilfe sowie der Krankenversicherung eingereicht werden.
Für Privatversicherte, die keinen Beihilfeanspruch haben, gilt es, sich im Vorfeld einer Planung zu erkundigen, ob Mutter-/Vater-Kind-Kuren im eigenen Tarif enthalten sind, bzw. ob über den gewählten Basistarif ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer stationären Maßnahme gegeben ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Kosten einer Kurmaßnahme vom Versicherten selbst zu tragen sind.


Im Vorfeld – in der Regel vier Wochen vor Kurbeginn – erhalten Sie direkt von Ihrer Kurklinik ein Einladungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Unter anderem mit Details zur Organisation, wie etwa Abläufe zum Kurbeginn oder was bei einer Anreise mit dem Pkw bzw. den öffentlichen Verkehrsmitteln beachtet werden sollte.


Zunächst reisen Sie in Ihrer Kurklinik an, packen Ihre Koffer bzw. Taschen aus und richten sich in Ruhe ein. Anschließend stellen wir Ihnen das Haus, die Gemeinschaftseinrichtungen, die Umgebung und natürlich unsere Mitarbeiter*innen vor.
Begrüßungsrunden sollen dazu beitragen, dass Sie erste Kontakte knüpfen können. Schließlich wird die feste Kurgruppe (alle Kurteilnehmer beginnen die Kur zum festen Kurtermin) bei uns auch als therapeutisches Mittel eingesetzt. In den ersten Tagen finden dann die medizinische Erstuntersuchung, das psychosoziale Aufnahmegespräch und die Vorstellung der Kinderbetreuung statt. Durch eine individuelle Anleitung sorgen wir dafür, dass Sie gut informiert in den Kuralltag starten können und somit der Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Kurmaßnahme gelegt ist.


Sie beeinflussen Ihre Kurmaßnahme maßgeblich, indem Sie sich aktiv eigene Ziele setzen, die dann in einen individuellen und indikationsspezifischen Therapieplan mit einfließen. Diese Planung kann zum Beispiel Bewegungsprogramme, Physiotherapie, Ernährungsberatung oder therapeutische Gespräche und Schulungen umfassen.


Abhängig von dem Wochentag Ihrer Anreise erhalten Sie Ihren Therapieplan spätestens am dritten Tag nach Ihrer Anreise. Über Behandlungen oder Therapien, die ggf. bereits vorher stattfinden, informieren wir Sie natürlich rechtzeitig.


Die Zeiten für die Teilnahme an den therapeutischen Anwendungen und Gesprächen sind in der Regel auf die Zeiten der Kinderbetreuung abgestimmt, so dass Sie ungestört Ihre Therapien wahrnehmen können. Bei Ausnahmen wird für Sie die Kinderbetreuung gewährleistet.


Die Kinderbetreuung in unseren Kliniken findet von Montag bis Freitag, je nach Kureinrichtung und nach Alter Ihrer Kinder von 7:45 Uhr bis längstens 15:45 Uhr statt. Die Kinder nehmen das Mittagessen in den Kindergruppen ein, teilweise auch das Frühstück. Ausnahmen sind möglich.
Darüber hinaus finden an den Wochenenden Mutter-Kind-Angebote statt.


Unsere Mahlzeiten berücksichtigen verschiedene Geschmacksvarianten bzw. Vorlieben und werden als Vollkost, Reduktionskost oder vegetarische Variante angeboten.
Das Frühstücksbuffet bietet beispielsweise eine Auswahl verschiedener Brot-/Brötchensorten, Müsli, Cornflakes, Joghurt, diverse Honig- und Marmeladensorten und natürlich frisches Obst. Des Weiteren stehen Wasser, Milch, verschiedene Teesorten, Kaffee und Kakao zur Auswahl.
Mittags werden zwei Hauptgerichte mit verschiedenen Beilagen als zwei Gänge-Menü angeboten. Frisches Obst und Wasser sowie i. d. R. frische Salate stehen ebenfalls zur Verfügung.
Das abendliche Buffet beinhaltet neben einer Auswahl an Vollkorn-, Misch- und Bauernbrot verschiedene Wurst- und Käsesorten sowie Rohkost/Salate.
Für Babys und Kleinkinder bieten wir Milchbrei, pürierte Kost, Menü-/Obstgläschen und natürlich Milch an.
Auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten wird eingegangen.
Das Frühstück findet i. d. R. bis 9:30 Uhr, Mittagessen zwischen 11:30 und 13:00 Uhr und das Abendessen zwischen 17:15 bis 18:30 Uhr statt. Geringe Abweichungen sind je nach Einrichtung möglich.


Mineralwasser, Tees und Milch werden Ihnen zur Verfügung gestellt.


Sie bewohnen gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern ein Appartement, mit entweder abgetrenntem, separatem Schlafbereich für Kinder oder mit einem Kinderzimmer, sowie Badezimmer, Flur/Diele mit Garderobe. Die Einteilung hierfür wird im Vorfeld der Anreise bereits im Haus organisiert.


Am Wochenende haben Sie keinerlei Anwendungen. Sie haben die Zeit für sich und die Kinder zur freien Verfügung. Unsere Kureinrichtungen bieten Mutter-Kind-Aktionen/-Ausflüge an, zu denen Sie sich gerne anmelden können. Diese können je nach Angebot kostenpflichtig sein.
An den Abenden können Sie, nach dem Zubettgehen der Kinder, gemeinsam mit den anderen Kurteilnehmerinnen an verschiedenen Kreativangeboten, Informationsveranstaltungen bzw. Vorträgen und Kursen in der Einrichtung teilnehmen. Diese Angebote können je nach Einrichtung, Jahreszeit und Vorlieben der Teilnehmer sehr unterschiedlich sein. Die Informationsveranstaltungen bzw. Vorträge haben themenzentrierte Schwerpunkte und finden als indikationsbezogene Schulungen individuell nach Einrichtung statt.
Themen können sein: Schlafschule, Schlafstörungen, Naturheilverfahren, Reduktion, Asthma, Raucherentwöhnung, Körperliche Reaktionen bei Überforderung, Neurodermitis, Allergien, Atemwegserkrankungen.